Corona Informationen

Bitte beachten sie die geltenden Corona-Regeln.

Mit welchen Nachweisen können Sie unsere Veranstaltung besuchen?

3-G-Regel:

1. Ein Nachweis über ein negatives Ergebnis eines SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird und dessen Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf,

2. Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines Antigentests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf,

3. Ein Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf,

4. Eine ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde,

5. Ein Nachweis über eine Impfung, die mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19 erfolgte.

Mund- und Nasenschutz & Maskenpflicht: bitte tragen Sie in den Innenräumen Ihre Maske.

Wir danken unseren Partnern